Beratungsvertrag

Im Beratungsvertrag werden die relevanten Punkte der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vertragspartnern definiert und beschlossen.

 

Dies geschieht im Erstgespräch oder Kontraktgespräch, wo Auftrag, Ziele/Richtung und weitere wichtige Inhalte der Zusammenarbeit besprochen und geklärt werden.

Zudem wird der Beratungsort und der zeitliche Rahmen, die Anzahl der Teilnehmerinnen und/oder Teilnehmer sowie allgemeine Vertragsbedingungen, wie z.B. das Honorar, geklärt.

 

Das Kontraktgespräch dauert in der Regel ungefähr 60 Minuten.

Es muss nicht direkt nach dem Kontraktgespräch eine Entscheidung über eine weitere Zusammenarbeit getroffen werden.